Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB für Kochende

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der

PeopleEat UG

Die PeopleEat UG, Geschäftsanschrift: Montgolfier-Allee 24, 60486 Frankfurt am Main, vertreten durch den Geschäftsführer Daniel Merkel (nachfolgend „PeopleEat“) betreibt unter der Webseite https://www.people-eat.com/ eine Internetplattform (nachfolgend „Internetplattform“) für die Vermittlung von exklusiven Homecooking-Events (nachfolgend „Kochevents“) durch selbständige Profi- und Hobbychefs (nachfolgend „Chefs“) in vom Kunden zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten.

1. Begriffsbestimmungen

1.1.„Chefs“ sind Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, die in gewerblicher oder selbstständiger Tätigkeit exklusive Kochevents anbieten und die PeopleEat mit der Vermittlung der von ihnen auf der Internetplattform angebotenen Leistungen an Kunden (nachfolgend „Kunde“) beauftragen.

1.2.„Kunden“ sind Verbraucher i.S.d. § 13 BGB sowie Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, die sich über die Internetplattform, die von den Chefs angebotenen Kochevents vermitteln lassen.

1.3.„Plattformnutzer“ ist jeder Chef oder Kunde, welcher die Plattform von PeopleEat für die Vermittlung exklusiver Homecooking-Events nutzt.

1.4.„Kochevents“ sind die von den Chefs auf der Internetplattform angeboten Leistungen zur Zubereitung von Menüs im Rahmen von exklusiven Homecooking-Events, die von den Kunden gebucht und bei diesen ausgeführt werden.

2. Geltungsbereich der allgemeinen Geschäftsbedingungen

2.1.Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln die Rechte und Pflichten des Chefs und PeopleEat bei der Inanspruchnahme der Serviceleistungen auf der Internetplattform. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Chefs werden nicht akzeptiert.

2.2.Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, gelten für den Chef die bei Registrierung als Chef auf der Internetplattform gültigen AGB so lange fort, bis der Chef im Rahmen etwaig geänderten AGB zugestimmt hat.

3. Vertragsgegenstand 3.1.PeopleEat bietet eine Plattform zur Vermittlung Kochevents auf der Webseite https://www.people-eat.com/ an, auf welcher die Plattformnutzer Leistungen anbieten und buchen können. PeopleEat tritt hierbei als Vermittler der Verträge auf, die zwischen dem Chef und dem Kunden zustande kommen (nachfolgend „Kochevent-Verträge“). PeopleEat übernimmt hierbei die kaufmännische Abwicklung der Kochevent-Verträge. Mit der Beauftragung von PeopleEat kommt kein Vertrag über die Erbringung der Kochevents mit PeopleEat oder im Auftrag von PeopleEat mit dem Kunden zustande. Zwischen dem Kunden und PeopleEat besteht ausschließlich ein Vermittlungsvertrag.

3.2.Der Kunde betraut PeopleEat mit der Vermittlung von Kochevent-Verträgen der von den Chefs auf der Internetplattform angebotenen Kochevents. Die von PeopleEat vermittelten Kochevent-Verträge kommen ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Chef zustande. Etwaige Rechte und Pflichten aus den Kochevent-Verträge bestehen nur zwischen dem jeweiligen Kunden und dem Chef. Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche aus der Verletzung vertraglicher oder nebenvertraglicher Pflichten im

Zusammenhang mit den Kochevent-Verträge der Chefs bestehen nicht gegenüber PeopleEat. Bei dem Verhältnis zwischen PeopleEat und dem Kunden handelt es sich auch nicht um einen Vertrag zugunsten oder mit Schutzwirkung zugunsten Dritter.

4. Registrierung / Vertragsschluss des Servicevertrags

4.1.Durch Registrierung des Chefs unter seinem Vor- und Nachnamen, PLZ/Ort, Telefonnummer, E-Mail-Adresse auf der Internetplattform erklärt der Chef gegenüber PeopleEat ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Servicevertrags. Registrierungsberechtigt sind nur unbeschränkt geschäftsfähigen Personen. PeopleEat kann das Angebot innerhalb von 14 Tagen im freien Ermessen annehmen oder ablehnen. Die Annahme durch PeopleEat erfolgt durch die Freischaltung des Profils des Chefs, worüber der Chef durch PeopleEat per E-Mail benachrichtigt wird.

4.2.Das Profil des Chefs nicht übertragbar. Ansprüche und Recht aus dem Servicevertrag mit PeopleEat können nicht abgetreten werden.

4.3.Für die Nutzung der Internetplattform ist eine Servicegebühr in Höhe von 20% vom Auftragswert inkl. Fahrtkosten eines Kochevent-Vertrags an PeopleEat fällig. Den Auftragswert legt der Chef im eigenen Ermessen fest. PeopleEat nimmt keinen Einfluss auf die Preisgestaltung der Menüangebote. Zusätzlich zum Menüpreis werden bei der Buchung 35 Cent pro Kilometer für Fahrtkosten hinzurechnet.

4.4Der Chef verpflichtet sich gegenüber PeopleEat bei der Erfüllung der Kochevent-Verträge gegenüber Kunden stets professionell, höflich, kunden- und serviceorientiert aufzutreten und Qualitätsstandards einer guten Gastronomie- und Serviceerfahrung zu wahren, insbesondere Lebensmittelunverträglichkeiten, Zubereitungswünsche (vegan, vegetarisch, halal, koscher, etc.) und Allergien der Kunden abzufragen und beim Kochevent eigenverantwortlich zu berücksichtigen, kennzeichnungspflichtigen Waren und Zusatzstoffen sind vollständig und wahrheitsgemä0 anzugeben, beim Lebensmitteleinkauf und der Lebensmittelverwendung auf das Mindesthaltbarkeitsdatum zu achten, Hygienestandards (inkl. Nasen-Mund-Maske/FFP2-Maske soweit behördlich vorgeschrieben) zu wahren sowie die Küche der Kunden gereinigt zu hinterlassen.

4.5.Dem Chef ist bewusst, dass seine Tätigkeit nach Art und Umfang als gewerblich angesehen werden kann und unter Umständen entsprechender öffentlich-rechtlicher Erlaubnisse bedarf. Dem Chef ist bewusst, dass Vergütungen für erbrachte Leistungen aus dem Kochevent-Vertrag als Einnahmen zu versteuern sind. Für die ordnungsgemäße steuerliche, versicherungs- oder sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Einnahmen ist der Chef selbst verantwortlich.

4.6.Das Profil des Chefs ist jederzeit ohne Einhaltung von Fristen kündbar. Die Kündigung ist in Textform an contact@people-eat.com zu senden. Daten des Chefs werden mit der Deaktivierung des Profils gelöscht.

4.7.Änderungen des Profils sind unverzüglich vorzunehmen. Der Chef ist angehalten, ein ansprechendes Profilbild unter eigenständiger Beachtung geltenden Rechts zu hinterlegen, um im eigenen Interesse die Buchungsquote zu erhöhen. Jede Form von Produktplatzierung ist untersagt. Das Profilbild darf ausschließlich den Chef und keine anderen Personen abbilden. PeopleEat hat an allen Medien, insbesondere Bildern (z.B. von Gerichten), Filmen (Clips) und Texten (z.B. Rezepte, Beschreibungen), die von Chefs auf der Internetplattform veröffentlicht werden, das ausschließliche und unentgeltliche Nutzungsrecht. Eine Verwendung und Nutzung dieser Medien ohne die ausdrückliche Zustimmung von PeopleEat sind nicht gestattet. Der Chef ist damit einverstanden, dass von ihm eingestellte Medien von PeopleEat zu Werbezwecken und in Social Media verwendet werden können. Der Chef garantiert, durch von ihm auf der Internetplattform eingestellte Medien keine Rechte Dritter zu verletzen und stellt PeopleEat für jedwede Schäden aus und in Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Medien durch den Chef auf der Internetplattform frei.

5. Buchung / Vertragsabschluss des Vermittlungsvertrags

5.1.Zur Nutzung der Internetplattform durch Kunden ist keine Registrierung des Kunden notwendig. Der Kunde hat die Möglichkeit, die Vermittlungsleistungen über die Internetplattform durch Ausfüllen eines Buchungsformulars in Anspruch zu nehmen. Der Kunde stellt durch Eingabe der im Buchungsformular abgefragten Daten PeopleEat personenbezogene Daten, insbesondere auch Zahlungsinformationen für die Abwicklung des Buchungsvorgangs zur Verfügung (siehe Datenschutzerklärung).

5.2.Buchungen dürfen nur durch unbeschränkt geschäftsfähige Personen durchgeführt werden.

5.3.Die von PeopleEat bei der Buchung abgefragten Daten sind vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Ändern sich die angegebenen Daten nach Abschluss der Buchung, ist der Kunde verpflichtet, die Änderungen PeopleEat unverzüglich anzuzeigen.

5.4.Der Kunde erklärt sein Angebot gerichtet auf den Abschluss eines Vermittlungsvertrags mit PeopleEat, indem er auf der Internetplattform angebotenen Kochevents bucht. Der Vermittlungsvertrag zwischen dem Kunden und PeopleEat kommt zustande, indem der Chef die Anfrage des Kunden bestätigt. Der Chef ist verpflichtet dem Kunden binnen 48 Stunden auf die Buchung zu antworten. In diesem Fall sendet PeopleEat an den Kunden eine Auftragsannahme (mit Zahlungslink) an die auf Internetplattform hinterlegte E-Mailadresse. Mit Zugang der Auftragsannahme beim Kunden ist der Vermittlungsvertrag zwischen dem Kunden und PeopleEat zustande gekommen. Ein Anspruch auf Abschluss eines Vermittlungsvertrages besteht nicht.

6. Vermittlung / Vertragsabschluss des Kochevent-Vertrag zwischen Kunde und Chef

6.1.Der Chef bietet über die Internetplattform Kochevents mit bestimmten Menüvorschlägen und Angaben zum geografischen Radius, in denen er seinen Leistungen erbringt, unverbindlich an.

6.2.Der Kunde gibt durch Absenden einer Buchung ein verbindliches Angebot an den Chef ab. PeopleEat wird dem Kunden unverzüglich den Eingang der Buchungsanfrage per E-Mail bestätigen. Ein Kochevent-Vertrag kommt hierdurch noch nicht zustande. Der Chef kann das verbindliche Angebot des Kunden binnen 48 Stunden annehmen. Nimmt der Chef das Angebot des Kunden an, erhält der Kunde von PeopleEat eine E-Mail, die ihm die Auftragsannahme durch den Chef bestätigt. Erst mit Zugang der Auftragsannahme per E-Mail kommt ein Kochevent-Vertrag zwischen dem Kunden und dem Chef zustande. Die Annahmeerklärung des Chefs übermittelt PeopleEat als Botin.

6.3.PeopleEat wird durch einen zwischen dem Kunden und dem Chef geschlossenen Kochevent-Vertrag weder berechtigt noch verpflichtet. Die Chefs führen die mit dem Kunden geschlossenen Kochevent-Verträge selbständig und eigenverantwortlich durch. PeopleEat haftet nicht für die Durchführung und Erfüllung der Kochevent-Verträge. Insbesondere haftet PeopleEat nicht für gesundheitliche Schäden jeglicher Art, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Kochevents entstehen.

7. Weitere Pflichten von PeopleEat

7.1.PeopleEat ist verpflichtet, die Plattform zu betreiben und die Buchungen der Kunden an die Chefs weiterzuleiten, sowie die Angebotsannahmen der Chefs an die Kunden als Botin weiterzuleiten. PeopleEat übernimmt die Abwicklung der Kommunikation zwischen Kunden und Chefs und versucht im Falle von Beschwerden zwischen den Parteien der Kochevent-Verträge zu vermitteln ohne hierzu verpflichtet zu sein. PeopleEat behält es sich vor, ausnahmsweise Buchungen durch Kunden nicht an Chefs weiterzuleiten.

7.2.PeopleEat bearbeitet Stornierungen des Kunden sowie des Chefs und teilt dies den jeweiligen Parteien des Kochevent-Vertrags unverzüglich per E-Mail mit.

7.3.PeopleEat versucht, eine höchstmögliche Verfügbarkeit der Internetplattform zu ermöglichen. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die Website, insbesondere im Zusammenhang mit technischen Anpassungen, Ausfall von Rechenzentren und Redundanzsystemen zeitweise nicht erreichbar ist.

7.4.Ein Anspruch der Plattformnutzer, dass die Plattform dauerhaft und unverändert verfügbar ist, besteht nicht.

8. Zahlungsabwicklung / Stornierung

8.1.Alle Zahlungen vom Kunden an den Chef für die Vergütung aus den Kochevent-Verträgen erfolgen über den Zahlungsdienstleister von PeopleEat. Dabei zahlt der Kunde im Rahmen des Buchungs- bzw. Kaufprozesses das gebuchte Kochevent im Voraus an den Zahlungsdienstleister von PeopleEat.

8.2.Die Abwicklung des Zahlungsverkehrs erfolgt dabei in Zusammenarbeit mit Stripe Payments Europe, Ltd., c/o A&1 Goodbody, Ifsc, North Wall Quay, Dublin 1, Ireland (nachfolgend „Stripe“), unter Geltung der Stripe-Nutzungsbedingungen, an die der Chef seine Zahlungsforderung abtritt. Stripe zieht dabei die offenen Beträge vom angegebenen Konto des Kunden ein. Der eingezogene Auftragswert wird abzüglich der Servicegebühr auf ein Stripe-Konto des Chefs gebucht. Die Servicegebühr wird separat auf ein Stripe-Konto von PeopleEat gebucht.

8.3.Treten im Rahmen der Buchung oder Vertragsdurchführung Änderungswünsche seitens des Kunden für das Menüangebot auf, verpflichtet sich der Chef, PeopleEat unverzüglich über Art und Umfang der Änderungen zu unterrichten. Sollte ein Kochevent eine nicht über die Internetplattform gebuchte Mehrleistung beinhalten, ist Art, Umfang und Höhe der Vergütung PeopleEat unverzüglich mitzuteilen. Die durch eine Mehrleistung des Chefs entstehenden Mehrkosten sind vom Kunden zu tragen und durch nachträgliche Anpassung des Auftrags durch den Chef über PeopleEat abzuwickeln. Die an PeopleEat zu entrichtende Servicegebühr ist nachträglich unter Berücksichtigung der Mehrleistung zu berechnen und der Fehlbetrag vom Chef unverzüglich auszugleichen.

8.4.Der Kunde kann gebuchte Kochevents bis 48 Stunden vor Beginn kostenlos stornieren. Die Stornierung hat per E-Mail an contact@people-eat.com zu erfolgen. Storniert der Kunde weniger als 48 Stunden vor Beginn des Kochevents, hat der Chef Anspruch auf die vereinbarte Vergütung in Höhe von 50%. Storniert der Kunde weniger als 24 Stunden vor Beginn des Kochevents, hat der Chef Anspruch auf die vereinbarte Vergütung in voller Höhe. Dem Kunden ist nachgelassen, einen geringeren Schaden zu beweisen.

9. Kundenschutz

Bietet der Chef dem Kunden innerhalb von 24 Monaten nach Beendigung des Kochevents weitere Kochevents zur Buchung außerhalb von PeopleEat an, verpflichtet sich der Chef gegenüber PeopleEat zur nachträglichen Zahlung der Servicegebühr gemäß Ziffer 4.3.

10. Haftung

10.1.PeopleEat übernimmt keine Haftung oder Garantien im Zusammenhang mit der Durchführung des Kochevent-Vertrags zwischen dem Chef und dem Kunden. Die Haftung obliegt allein dem Chef. Dies gilt insbesondere für Schäden der Kunden im Zusammenhang mit der Durchführung der Kochevents einschließlich der durch den Chef zubereiteten und vom Kunden konsumierten Speisen.

10.2.PeopleEat haftet gegenüber dem Plattformnutzer für Schäden aus der Verletzung des Körpers oder der Gesundheit sowie Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von PeopleEat oder einem ihrer gesetzlichen Vertreter beruhen, unbeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften.

10.3.In allen anderen Fällen haftet PeopleEat nur bei schuldhafter Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszwecks notwendig ist und auch nur für vertragstypische, vorhersehbare Schäden.

11. Ausschluss von Plattformnutzern

PeopleEat behält sich das Recht vor, einzelnen Plattformnutzern den Zugang zur Internetplattform zeitweise oder dauerhaft zu verwehren. PeopleEat wird von diesem Recht insbesondere in Fällen von (vermuteter) missbräuchlicher Nutzung der Internetplattform Gebrauch machen.

12. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

12.1.Für sämtliche Beziehungen zwischen den Plattformnutzern, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Internetplattform und den Vermittlungsverträgen durch PeopleEat entstehen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

12.2.Wenn der Kunde Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in der EU ist, genießt er außerdem Schutz der zwingenden Bestimmungen des Rechts seines Aufenthaltsstaates.

12.3.Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder aufgrund des Vertragsverhältnisses zwischen PeopleEat und einem Plattformnutzer ist, sofern dieser Unternehmer ist, der Geschäftssitz von PeopleEat. PeopleEat kann jedoch abweichend hiervon wahlweise den Plattformnutzer an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen.

AGB für User

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der

PeopleEat UG

Die PeopleEat UG, Geschäftsanschrift: Montgolfier-Allee 24, 60486 Frankfurt am Main, vertreten durch den Geschäftsführer Daniel Merkel (nachfolgend „PeopleEat“) betreibt unter der Webseite https://www.people-eat.com/ eine Internetplattform (nachfolgend „Internetplattform“) für die Vermittlung von exklusiven Homecooking-Events (nachfolgend „Kochevents“) durch selbständige Profi- und Hobbychefs (nachfolgend „Chefs“) in vom Kunden zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten.

1. Begriffsbestimmungen

1.1.„Chefs“ sind Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, die in gewerblicher oder selbstständiger Tätigkeit exklusive Kochevents anbieten und die PeopleEat mit der Vermittlung der von ihnen auf der Internetplattform angebotenen Leistungen an Kunden (nachfolgend „Kunde“) beauftragen.

1.2.„Kunden“ sind Verbraucher i.S.d. § 13 BGB sowie Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, die sich über die Internetplattform, die von den Chefs angebotenen Kochevents vermitteln lassen.

1.3.„Plattformnutzer“ ist jeder Chef oder Kunde, welcher die Plattform von PeopleEat für die Vermittlung exklusiver Homecooking-Events nutzt.

1.4.„Kochevents“ sind die von den Chefs auf der Internetplattform angeboten Leistungen zur Zubereitung von Menüs im Rahmen von exklusiven Homecooking-Events, die von den Kunden gebucht und bei diesen ausgeführt werden.

2. Geltungsbereich der allgemeinen Geschäftsbedingungen

2.1.Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln die Rechte und Pflichten des Kunden und PeopleEat bei der Inanspruchnahme der Vermittlungsleistungen auf der Internetplattform. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht akzeptiert.

2.2.Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, gelten für den Kunden die bei Abschluss einer Buchung gültigen AGB auch für künftige Buchungen so lange fort, bis der Kunde im Rahmen einer späteren Buchung etwaig geänderten AGB zugestimmt hat.

3. Vertragsgegenstand 3.1.PeopleEat bietet eine Plattform zur Vermittlung Kochevents auf der Webseite https://www.people-eat.com/ an, auf welcher die Plattformnutzer Leistungen anbieten und buchen können. PeopleEat tritt hierbei als Vermittler der Verträge auf, die zwischen dem Chef und dem Kunden zustande kommen (nachfolgend „Kochevent-Verträge“). PeopleEat übernimmt hierbei die kaufmännische Abwicklung der Kochevent-Verträge. Mit der Beauftragung von PeopleEat kommt kein Vertrag über die Erbringung der Kochevents mit PeopleEat oder im Auftrag von PeopleEat mit dem Kunden zustande. Zwischen dem Kunden und PeopleEat besteht ausschließlich ein Vermittlungsvertrag.

3.2.Der Kunde betraut PeopleEat mit der Vermittlung von Kochevent-Verträgen der von den Chefs auf der Internetplattform angebotenen Kochevents. Die von PeopleEat vermittelten Kochevent-Verträge kommen ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Chef zustande. Etwaige Rechte und Pflichten aus den Kochevent-Verträge bestehen nur zwischen dem jeweiligen Kunden und dem Chef. Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche aus der Verletzung vertraglicher oder nebenvertraglicher Pflichten im Zusammenhang mit den Kochevent-Verträge der Chefs bestehen nicht gegenüber PeopleEat. Bei dem Verhältnis zwischen PeopleEat und dem Kunden handelt es sich auch nicht um einen Vertrag zugunsten oder mit Schutzwirkung zugunsten Dritter.

4. Buchung / Vertragsabschluss des Vermittlungsvertrags

4.1.Zur Nutzung der Internetplattform durch Kunden ist keine Registrierung des Kunden notwendig. Der Kunde hat die Möglichkeit, die Vermittlungsleistungen über die Internetplattform durch Ausfüllen eines Buchungsformulars in Anspruch zu nehmen. Der Kunde stellt durch Eingabe der im Buchungsformular abgefragten Daten PeopleEat personenbezogene Daten, insbesondere auch Zahlungsinformationen für die Abwicklung des Buchungsvorgangs zur Verfügung (siehe Datenschutzerklärung).

4.2.Buchungen dürfen nur durch unbeschränkt geschäftsfähige Personen durchgeführt werden.

4.3.Die von PeopleEat bei der Buchung abgefragten Daten sind vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Ändern sich die angegebenen Daten nach Abschluss der Buchung, ist der Kunde verpflichtet, die Änderungen PeopleEat unverzüglich anzuzeigen.

4.4.Der Kunde erklärt sein Angebot gerichtet auf den Abschluss eines Vermittlungsvertrags mit PeopleEat, indem er auf der Internetplattform angebotenen Kochevents bucht. Der Vermittlungsvertrag zwischen dem Kunden und PeopleEat kommt zustande, indem der Chef die Anfrage des Kunden bestätigt. In diesem Fall sendet PeopleEat an den Kunden eine Auftragsannahme (mit Zahlungslink) an die auf Internetplattform hinterlegte E-Mailadresse. Mit Zugang der Auftragsannahme beim Kunden ist der Vermittlungsvertrag zwischen dem Kunden und PeopleEat zustande gekommen. Ein Anspruch auf Abschluss eines Vermittlungsvertrages besteht nicht.

5. Vermittlung / Vertragsabschluss des Kochevent-Vertrag zwischen Kunde und Chef

5.1.Der Chef bietet über die Internetplattform Kochevents mit bestimmten Menüvorschlägen und Angaben zum geografischen Radius, in denen er seinen Leistungen erbringt, unverbindlich an.

5.2.Der Kunde gibt durch Absenden einer Buchung ein verbindliches Angebot an den Chef ab. PeopleEat wird dem Kunden unverzüglich den Eingang der Buchungsanfrage per E-Mail bestätigen. Ein Kochevent-Vertrag

kommt hierdurch noch nicht zustande. Der Chef kann das verbindliche Angebot des Kunden binnen 48 Stunden annehmen. Nimmt der Chef das Angebot des Kunden an, erhält der Kunde von PeopleEat eine E-Mail, die ihm die Auftragsannahme durch den Chef bestätigt. Erst mit Zugang der Auftragsannahme per E-Mail kommt ein Kochevent-Vertrag zwischen dem Kunden und dem Chef zustande. Die Annahmeerklärung des Chefs übermittelt PeopleEat als Botin.

5.3.PeopleEat wird durch einen zwischen dem Kunden und dem Chef geschlossenen Kochevent-Vertrag weder berechtigt noch verpflichtet. Die Chefs führen die mit dem Kunden geschlossenen Kochevent-Verträge selbständig und eigenverantwortlich durch. PeopleEat haftet nicht für die Durchführung und Erfüllung der Kochevent-Verträge. Insbesondere haftet PeopleEat nicht für gesundheitliche Schäden jeglicher Art, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Kochevents entstehen.

6. Weitere Pflichten von PeopleEat

6.1.PeopleEat ist verpflichtet, die Plattform zu betreiben und die Buchungen der Kunden an die Chefs weiterzuleiten, sowie die Angebotsannahmen der Chefs an die Kunden als Botin weiterzuleiten. PeopleEat übernimmt die Abwicklung der Kommunikation zwischen Kunden und Chefs und versucht im Falle von Beschwerden zwischen den Parteien der Kochevent-Verträge zu vermitteln ohne hierzu verpflichtet zu sein. PeopleEat behält es sich vor, ausnahmsweise Buchungen durch Kunden nicht an Chefs weiterzuleiten.

6.2.PeopleEat bearbeitet Stornierungen des Kunden sowie des Chefs und teilt dies den jeweiligen Parteien des Kochevent-Vertrags unverzüglich per E-Mail mit.

6.3.PeopleEat versucht, eine höchstmögliche Verfügbarkeit der Internetplattform zu ermöglichen. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die Website, insbesondere im Zusammenhang mit technischen Anpassungen, Ausfall von Rechenzentren und Redundanzsystemen zeitweise nicht erreichbar ist.

6.4.Ein Anspruch der Plattformnutzer, dass die Plattform dauerhaft und unverändert verfügbar ist, besteht nicht.

7. Pflichten der Kunden

7.1.Um die Vermittlungsleistungen von PeopelEat in Anspruch nehmen zu können, übermittelt der Kunde im Rahmen einer Buchung folgende Daten:

· Vor- und Nachname des Kunden;

· Rechnungsanschrift;

· Eventanschrift (falls abweichend von Rechnungsanschrift);

· Telefonnummer;

· E-Mail-Adresse

7.2.Der Kunde informiert PeopleEat über kurzfristige Absagen hinsichtlich bereits gebuchter Kochevents, indem er PeopleEat via E-Mail an contact@people-eat.com kontaktiert, um PeopleEat eine umgehende Benachrichtigung des Chefs zu ermöglichen. PeopleEat garantiert keine rechtzeitige Weiterleitung an die Chefs.

8. Zahlungsabwicklung / Stornierung

8.1.Die Vermittlungsleistung von PeopleEat ist für den Kunden mit keinen zusätzlichen Kosten verbunden.

8.2.Alle Zahlungen vom Kunden an den Chef für die Vergütung aus den Kochevent-Verträgen erfolgen über den Zahlungsdienstleister von PeopleEat. Dabei zahlt der Kunde im Rahmen des Buchungs- bzw. Kaufprozesses das gebuchte Kochevent im Voraus an den Zahlungsdienstleister von PeopleEat.

8.3.Die Abwicklung des Zahlungsverkehrs erfolgt dabei in Zusammenarbeit mit Stripe Payments Europe, Ltd., c/o A&1 Goodbody, Ifsc, North Wall Quay, Dublin 1, Ireland (nachfolgend „Stripe“), unter Geltung der Stripe-Nutzungsbedingungen, an die der Chef seine Zahlungsforderung abtritt. Stripe zieht dabei die offenen Beträge vom angegebenen Konto des Kunden ein.

8.4.Sollte ein Kochevent eine nicht über die Internetplattform gebuchte Mehrleistung beinhalten, ist Art, Umfang und Höhe der Vergütung PeopleEat unverzüglich mitzuteilen. Die durch eine Mehrleistung des Chefs entstehenden Mehrkosten sind vom Kunden zu tragen und durch nachträgliche Anpassung des Auftrags durch den Chef über PeopleEat abzuwickeln.

8.5Der Kunde kann gebuchte Kochevents bis 48 Stunden vor Beginn kostenlos stornieren. Die Stornierung hat per E-Mail an contact@people-eat.com zu erfolgen. Storniert der Kunde weniger als 48 Stunden vor Beginn des Kochevents, hat der Chef Anspruch auf die vereinbarte Vergütung in Höhe von 50%. Storniert der Kunde weniger als 24 Stunden vor Beginn des Kochevents, hat der Chef Anspruch auf die vereinbarte Vergütung in voller Höhe. Dem Kunden ist nachgelassen, einen geringeren Schaden zu beweisen.

9. Kundenschutz

Bietet der Chef dem Kunden innerhalb von 24 Monaten nach Beendigung des Kochevents weitere Kochevents zur Buchung außerhalb von PeopleEat an, weist der Kunde den Chef darauf hin, dass eine Buchung über PeopleEat zu erfolgen hat. Der Kunde wird PeopleEat unverzüglich über derartige Angebote Chefs unter Umgehung der Internetplattform informieren.

10. Haftung

10.1.PeopleEat übernimmt keine Haftung oder Garantien im Zusammenhang mit der Durchführung des Kochevent-Vertrags zwischen dem Chef und dem Kunden. Die Haftung obliegt allein dem Chef. Dies gilt insbesondere für Schäden der Kunden im Zusammenhang mit der Durchführung der Kochevents einschließlich der durch den Chef zubereiteten und vom Kunden konsumierten Speisen.

10.2.PeopleEat haftet gegenüber dem Plattformnutzer für Schäden aus der Verletzung des Körpers oder der Gesundheit sowie Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von PeopleEat oder einem ihrer gesetzlichen Vertreter beruhen, unbeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften.

10.3.In allen anderen Fällen haftet PeopleEat nur bei schuldhafter Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszwecks notwendig ist und auch nur für vertragstypische, vorhersehbare Schäden.

11. Ausschluss von Plattformnutzern

PeopleEat behält sich das Recht vor, einzelnen Plattformnutzern den Zugang zur Internetplattform zeitweise oder dauerhaft zu verwehren. PeopleEat wird von diesem Recht insbesondere in Fällen von (vermuteter) missbräuchlicher Nutzung der Internetplattform Gebrauch machen.

12. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

12.1.Für sämtliche Beziehungen zwischen den Plattformnutzern, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Internetplattform und den Vermittlungsverträgen durch PeopleEat entstehen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

12.2.Wenn der Kunde Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in der EU ist, genießt er außerdem Schutz der zwingenden Bestimmungen des Rechts seines Aufenthaltsstaates.

12.3.Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder aufgrund des Vertragsverhältnisses zwischen PeopleEat und einem Plattformnutzer ist, sofern dieser Unternehmer ist, der Geschäftssitz von PeopleEat. PeopleEat kann jedoch abweichend hiervon wahlweise den Plattformnutzer an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen.